Laut Verfassungsrichtern bricht die Bundeskanzlerin das geltende Recht. Sie dürfe zwar die Grenzen kurzfristig unter Rückgriff auf einen »Notstand« öffnen, aber solch eine Maßnahme dürfe nur »punktuell« und »auf wenige Tage beschränkt« eingeleitet werden.
Quelle: Bundesverfassungsgericht: So bricht Angela Merkel das deutsche Grundgesetz