Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt: So bricht Ange­la Mer­kel das deut­sche Grundgesetz

Laut Ver­fas­sungs­rich­tern bricht die Bun­des­kanz­le­rin das gel­ten­de Recht. Sie dür­fe zwar die Gren­zen kurz­fri­stig unter Rück­griff auf einen »Not­stand« öff­nen, aber solch eine Maß­nah­me dür­fe nur »punk­tu­ell« und »auf weni­ge Tage beschränkt« ein­ge­lei­tet werden.

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