Kind (7) 603 Mal miss­braucht | tür­ki­scher Täter hält vor Gericht um Hand des Opfers an | Ver­ge­wal­ti­gung durch Asy­lan­ten, Flücht­lin­ge, Migranten

Der Arti­kel erscheint nicht etwa in der BILD oder der Welt, son­dern im Print- Lokal­teil des Gie­ße­ner Anzei­gers, online wird er aber nicht ver­öf­fent­licht – ein Infor­mant spiel­te ihn uns zu Es ist ein Fall wie er in Deutsch­land sehr oft vor­kommt, ein meist mus­li­mi­scher Migrant begeht eine schwe­re Sexu­al­straf­tat an Kin­dern und Jugend­li­chen, es wird ent­we­der gar nicht, oder nur im Lokal­teil einer Zei­tung berich­tet. Nach unse­ren Infor­ma­tio­nen geschieht das in über 80% der Fäl­le ohne Anga­be der Natio­na­li­tät. Hat es der Zufall dann doch geschafft, dass die Her­kunft des Täters bei­läu­fig erwähnt wird, lan­det der Arti­kel im Print – Lokal­teil einer klei­nen Regio­nal­zei­tung, aller­dings wird er oft­mals absicht­lich nicht im Inter­net ver­öf­fent­licht. Zu rei­ße­risch, da möch­te man sich “nicht betei­li­gen”. Nach den Vor­fäl­len in Köln an Sil­ve­ster ein abso­lu­ter Fehl­griff, ein Blick auf unse­re Ver­ge­wal­ti­gungs­kar­te und Aus­wer­tung offi­zi­el­ler Poli­zei­sta­ti­sti­ken zeigt es: eine Ver­ge­wal­ti­gungs­wel­le durch mus­li­mi­sche Migran­ten hat das Land und ganz Euro­pa erreicht. Wer als Jour­na­list oder Ver­lag hier immer noch schweigt, der ver­tuscht und zen­siert. Der Ange­klag­te ver­ge­wal­tig­te das 7 jäh­ri­ge Mäd­chen im Mais­feld, auf dem Dach­bo­den und im Kel­ler des Eltern­hau­ses, die Nich­te muss­te zuschau­en Fol­gen­des hat sich zuge­tra­gen: Die Staats­an­walt­schaft war in ihrer Ankla­ge vor der ersten gro­ße Straf­kam­mer des Land­ge­richts Gie­ßen gegen den 43-jäh­ri­gen Tür­ken davon aus­ge­gan­gen, dass die­ser in 603 Fäl­len und einem Zeit­raum von sie­ben Jah­ren eine 7 Jäh­ri­ge Freun­din der Nich­te sexu­ell schwerst miss­braucht haben soll. Tat­ort: unter ande­rem der Dach­bo­den und Kel­ler des Gie­ße­ner Eltern­hau­ses des Ange­klag­ten, sowie ein Mais­feld. Zum Tat­zeit­punkt war der Ange­klag­te 32 Jah­re alt. Eigent­lich soll­te es nur ein Schie­be­ter­min des Land­ge­richts sein in dem allen­falls Regu­la­ri­en aus­ge­spro­chen wer­den, des­halb war auch die Öffent­lich­keit zuge­las­sen. Die Rich­ter woll­ten ledig­lich einen recht­li­chen Hin­weis geben und dar­stel­len, wie vie­le Fäl­le des sexu­el­len Miss­brauchs sie nach der bis­he­ri­gen Beweis­auf­nah­me für begrün­det hal­ten. Alles Ande­re war aus Rück­sicht auf die bei­den mit­ter­wei­le erwach­se­nen Opfer – zur Tat­zeit Grund­schü­le­rin­nen – bis­lang unter Aus­schluss der Öffent­lich­keit ver­han­delt wor­den. Die anwe­sen­den Opfer, die als Neben­klä­ger auf­tra­ten, sowie deren Ver­tre­te­rin Regi­na Ris­ken, hat­ten mehr­fach berich­tet, wie bela­stend das erneu­te Durch­le­ben und das Auf­tre­ten vor Gericht für sie sei. Der Rand des Zumut­ba­ren sei für sie und die Fami­li­en bereits erreicht. Das lies der Ange­schul­dig­te aber nicht gel­ten. “Ich habe ihre Fami­lie ent­ehrt, es ist tür­ki­sche Tra­di­ti­on und eine Fra­ge der Ehre, die­se wie­der­her­zu­stel­len, dies kann man machen, indem man um die Hand anhält” lies er die alle­samt schockier­ten Anwe­sen­den wis­sen, zudem rief er zu dem Vor­wurf, die Nich­te sei anwe­send gewe­sen: »Ich habe mei­ne Nich­te in mei­nem gan­zen Leben noch nicht so oft gese­hen«, in den Gerichts­saal hin­ein. Besten­falls 30-mal sei die Nich­te, eine Freun­din des ande­ren Opfers, nur dabei gewe­sen. Die Begrün­dung der Kam­mer, man müs­se nicht nur die Aus­sa­gen des Ange­klag­ten, son­dern auch die der Opfer wür­di­gen, stieß bei dem Mann auf Unver­ständ­nis. Damit war das Mar­thy­ri­um für die Opfer aber noch nicht vor­bei. Der Ange­klag­te hol­te erneut aus uns ließ das Publi­kum wis­sen: Mei­ne Mut­ter hat immer gesagt: War­um hast du nicht noch fünf Jah­re gewar­tet, aber ich bin halt in das Mäd­chen ver­liebt” Da fan­gen wir doch zu rech­nen an. 7 + 5, das ergibt 12 Jah­re? Die Spreng­kraft liegt in die­ser Zahl. Für uns Euro­pä­er ist das schwer­ster Kin­des­miss­brauch, für Mus­li­me stellt es ein durch­aus respek­ta­bles hei­rats- und bei­schlaf­fä­hi­ges Alter dar. An Fäl­len wie die­sem zeigt sich die vol­le Wucht der kul­tu­rell unver­ein­ba­ren Unter­schie­de in unse­ren Kul­tu­ren. Pädo­phi­lie ist in der mus­li­mi­schen Kul­tur fest ver­an­kert, das Bun­des­amt für Poli­ti­sche Bil­dung hat hier­zu bereits 2015 einen Arti­kel ver­fasst, RTL berich­tet über Zwangs­ehen und Pro­sti­tu­ti­on in Flücht­lings­la­gern, die durch den Imam geschlos­sen wer­den (dann ist Sex im Islam legal, auch wenn die Ehe nur 30 Minu­ten dau­ert), in der Tür­kei hat der Ver­kauf syri­scher Mäd­chen an alte tür­ki­sche Män­ner der­zeit Hoch­kon­junk­tur. Der Ange­klag­te, der bis zur Inhaf­tie­rung noch bei sei­nen Eltern wohn­te, zeig­te wäh­rend des Pro­zes­ses kei­ner­lei Reue, er habe sich die­sen Schritt nun schon län­ger über­legt, offen­bar des­halb wur­de er nicht müde, die­sen Vor­schlag noch zwei wei­te­re Male, jedoch in Abwe­sen­heit der Opfer, zu wie­der­ho­len. “Ich glau­be, Sie sind nicht beru­fen, den Opfer­fa­mi­li­en Rat­schlä­ge zu ertei­len”, ermahn­te ihn Rich­ter Nei­del. Der Pro­zess wur­de fort­ge­setzt. „Das Opfer war in die­ses Ver­hält­nis über Jah­re ein­ge­bun­den und wuss­te schließ­lich über­haupt nicht mehr, wie es da raus­kom­men soll­te“, erklär­te der Rich­ter in dem Urteil­s­ter­min wei­ter. Erst als der Ange­klag­te die  Nich­te ein­mal kör­per­lich anging, habe der dama­li­ge Teen­ager end­lich einen Grund gehabt, nie wie­der bei dem Angekla

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