Der Artikel erscheint nicht etwa in der BILD oder der Welt, sondern im Print- Lokalteil des Gießener Anzeigers, online wird er aber nicht veröffentlicht – ein Informant spielte ihn uns zu Es ist ein Fall wie er in Deutschland sehr oft vorkommt, ein meist muslimischer Migrant begeht eine schwere Sexualstraftat an Kindern und Jugendlichen, es wird entweder gar nicht, oder nur im Lokalteil einer Zeitung berichtet. Nach unseren Informationen geschieht das in über 80% der Fälle ohne Angabe der Nationalität. Hat es der Zufall dann doch geschafft, dass die Herkunft des Täters beiläufig erwähnt wird, landet der Artikel im Print – Lokalteil einer kleinen Regionalzeitung, allerdings wird er oftmals absichtlich nicht im Internet veröffentlicht. Zu reißerisch, da möchte man sich “nicht beteiligen”. Nach den Vorfällen in Köln an Silvester ein absoluter Fehlgriff, ein Blick auf unsere Vergewaltigungskarte und Auswertung offizieller Polizeistatistiken zeigt es: eine Vergewaltigungswelle durch muslimische Migranten hat das Land und ganz Europa erreicht. Wer als Journalist oder Verlag hier immer noch schweigt, der vertuscht und zensiert. Der Angeklagte vergewaltigte das 7 jährige Mädchen im Maisfeld, auf dem Dachboden und im Keller des Elternhauses, die Nichte musste zuschauen Folgendes hat sich zugetragen: Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage vor der ersten große Strafkammer des Landgerichts Gießen gegen den 43-jährigen Türken davon ausgegangen, dass dieser in 603 Fällen und einem Zeitraum von sieben Jahren eine 7 Jährige Freundin der Nichte sexuell schwerst missbraucht haben soll. Tatort: unter anderem der Dachboden und Keller des Gießener Elternhauses des Angeklagten, sowie ein Maisfeld. Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte 32 Jahre alt. Eigentlich sollte es nur ein Schiebetermin des Landgerichts sein in dem allenfalls Regularien ausgesprochen werden, deshalb war auch die Öffentlichkeit zugelassen. Die Richter wollten lediglich einen rechtlichen Hinweis geben und darstellen, wie viele Fälle des sexuellen Missbrauchs sie nach der bisherigen Beweisaufnahme für begründet halten. Alles Andere war aus Rücksicht auf die beiden mitterweile erwachsenen Opfer – zur Tatzeit Grundschülerinnen – bislang unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden. Die anwesenden Opfer, die als Nebenkläger auftraten, sowie deren Vertreterin Regina Risken, hatten mehrfach berichtet, wie belastend das erneute Durchleben und das Auftreten vor Gericht für sie sei. Der Rand des Zumutbaren sei für sie und die Familien bereits erreicht. Das lies der Angeschuldigte aber nicht gelten. “Ich habe ihre Familie entehrt, es ist türkische Tradition und eine Frage der Ehre, diese wiederherzustellen, dies kann man machen, indem man um die Hand anhält” lies er die allesamt schockierten Anwesenden wissen, zudem rief er zu dem Vorwurf, die Nichte sei anwesend gewesen: »Ich habe meine Nichte in meinem ganzen Leben noch nicht so oft gesehen«, in den Gerichtssaal hinein. Bestenfalls 30-mal sei die Nichte, eine Freundin des anderen Opfers, nur dabei gewesen. Die Begründung der Kammer, man müsse nicht nur die Aussagen des Angeklagten, sondern auch die der Opfer würdigen, stieß bei dem Mann auf Unverständnis. Damit war das Marthyrium für die Opfer aber noch nicht vorbei. Der Angeklagte holte erneut aus uns ließ das Publikum wissen: Meine Mutter hat immer gesagt: Warum hast du nicht noch fünf Jahre gewartet, aber ich bin halt in das Mädchen verliebt” Da fangen wir doch zu rechnen an. 7 + 5, das ergibt 12 Jahre? Die Sprengkraft liegt in dieser Zahl. Für uns Europäer ist das schwerster Kindesmissbrauch, für Muslime stellt es ein durchaus respektables heirats- und beischlaffähiges Alter dar. An Fällen wie diesem zeigt sich die volle Wucht der kulturell unvereinbaren Unterschiede in unseren Kulturen. Pädophilie ist in der muslimischen Kultur fest verankert, das Bundesamt für Politische Bildung hat hierzu bereits 2015 einen Artikel verfasst, RTL berichtet über Zwangsehen und Prostitution in Flüchtlingslagern, die durch den Imam geschlossen werden (dann ist Sex im Islam legal, auch wenn die Ehe nur 30 Minuten dauert), in der Türkei hat der Verkauf syrischer Mädchen an alte türkische Männer derzeit Hochkonjunktur. Der Angeklagte, der bis zur Inhaftierung noch bei seinen Eltern wohnte, zeigte während des Prozesses keinerlei Reue, er habe sich diesen Schritt nun schon länger überlegt, offenbar deshalb wurde er nicht müde, diesen Vorschlag noch zwei weitere Male, jedoch in Abwesenheit der Opfer, zu wiederholen. “Ich glaube, Sie sind nicht berufen, den Opferfamilien Ratschläge zu erteilen”, ermahnte ihn Richter Neidel. Der Prozess wurde fortgesetzt. „Das Opfer war in dieses Verhältnis über Jahre eingebunden und wusste schließlich überhaupt nicht mehr, wie es da rauskommen sollte“, erklärte der Richter in dem Urteilstermin weiter. Erst als der Angeklagte die Nichte einmal körperlich anging, habe der damalige Teenager endlich einen Grund gehabt, nie wieder bei dem Angekla