Ana­ly­se zu Quer­den­ken-Pro­te­sten: BKA geht gegen Ver­öf­fent­li­chung vor

Kei­ne umfas­sen­de Beein­flus­sung durch rech­te Szene

Ein etwas ande­res Bild bie­tet dage­gen ein inter­nes Gut­ach­ten des Bun­des­kri­mi­nal­amts von Ende Novem­ber, das sich mit den Quer­den­ker-Pro­te­sten aus­ein­an­der­setzt. Zwar sieht die fünf­sei­ti­ge Ana­ly­se mit dem Titel „Aktu­el­le Ent­wick­lun­gen im Pro­test­ge­sche­hen im Kon­text der ‘Covid-19“-Pandemie“ zumin­dest auch in Tei­len eine „Radi­ka­li­sie­rungs­ten­denz bei Ein­zel­per­so­nen oder Kleinst­grup­pen“ der Anti-Corona-Demos.

Wenn es zu Gewalt kom­me, gehe die­se bis­lang aber nur von einer „radi­ka­len Min­der­heit aus“, heißt es wie zur Ent­war­nung in der Zusam­men­fas­sung. „Ein Über­schwap­pen etwa­iger Radi­ka­li­sie­rungs­pro­zes­se auf brei­te zivil-demo­kra­ti­sche Bevöl­ke­rungs­schich­ten steht der­zeit wei­ter­hin nicht zu erwarten.“

Das bedeu­tet aller­dings nicht, daß das BKA die Quer­den­ken-Demos für gänz­lich unge­fähr­lich hält. So habe man „auch Teil­neh­mer aus dem rechts­extre­mi­sti­schen, zum Teil gewalt­ori­en­tier­ten Spek­trum bzw. (rechts­ori­en­tier­te) Hoo­li­gan-Grup­pen auf Ver­an­stal­tun­gen regi­striert“, deren Betei­li­gung sei­en aber nicht „prä­gen­der Natur“.

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