Bun­des­kri­mi­nal­amt: Mord und Tot­schlag ist das Spe­zi­al­ge­biet der Asyl­be­wer­ber in Deutschland!

Laut einer der Welt durch­ge­sto­che­nen Son­der­aus­wer­tung der Poli­zei­li­chen Kri­mi­nal­sta­ti­stik (PKS) durch das BKA ist fast jeder Sieb­te drin­gend des Tot­schlag oder Mor­des Tat­ver­däch­ti­ge seit 2015 ein Asyl­be­wer­ber, Schutz­be­rech­tig­ter, Kon­tin­gent­flücht­ling oder Gedul­de­ter. Bei ande­ren „Delik­ten gegen Men­schen“ (schwe­re oder gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung), ist es mehr als jeder Achte.

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