Die Regierung hat beschlossen: 2G+ Regeln – Text: 1 Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 7. Januar 2022

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
haben vor dem Hintergrund der aktuellen Lage folgende weiteren Vereinbarungen
getroffen:


1. Die neue VirusVariante überträgt sich sehr leicht von Mensch zu Mensch.
Daher ist es wichtig, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit
anderen Personen FFP2Masken zu tragen. Sie sind besonders wirksam dabei,
Ansteckungen zu verhindern. Beim Einkaufen in Geschäften und bei der
Nutzung des Öffentlichen Personennah und fernverkehrs wird die
Verwendung von FFP2Masken dringend empfohlen.

2. Es bleibt weiterhin notwendig, die Kontakte auch bei privaten
Zusammenkünften deutlich zu reduzieren. Die bestehende Regel, dass private
Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal 10 Personen
erlaubt sind, bleibt bestehen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen
gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts
sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis
zur Vollendung des 14 Jahres sind jeweils ausgenommen.

3. Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der
Kultur und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, etc.) sowie zum Einzelhandel
(Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für
Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ausnahmen gelten für Personen, die
nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine
Impfempfehlung vorliegt. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren
sind ebenfalls möglich. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert.

4. Auch der Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafes, Bars und Kneipen
etc.) ist weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G) und wird
ergänzend kurzfristig bundesweit und inzidenzunabhängig nur noch mit
einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer
Auffrischungsimpfung (BoosterImpfung) ab dem Tag der
Auffrischungsimpfung möglich sein (2G Plus). An diesen Orten können
Masken nicht dauerhaft getragen werden, so dass sich die VirusVariante dort
besonders leicht überträgt.

5. Die Länder werden beim Vollzug ein besonderes Augenmerk auf Bars und
Kneipen legen, in denen aufgrund des direkten Kontaktes, geringen Abstandes
und nicht durchgehend getragener Masken das Risiko einer Ansteckung
besonders hoch ist.

6. Clubs und Diskotheken („Tanzlustbarkeiten“) in Innenräumen bleiben bis auf
Weiteres geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.

7. Bund und Länder weisen auf die bestehende Verpflichtung zum Homeoffice
hin. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder rufen Arbeitgeber und Beschäftigte auf, das Homeoffice in den nächsten
Wochen verstärkt zu nutzen. Das Arbeiten von zu Hause verringert Kontakte
am Arbeitsplatz und auf den Wegen zur Arbeit. Es hilft, die Zahl der
Ansteckungen zu verringern.

8. Entsprechend der Empfehlung des Expertenrats werden Bund und Länder für
ein ausgewogenes Konzept zur Isolation von Erkrankten und zur
Quarantäne von Kontaktpersonen sorgen. Es soll zugleich den
Erfordernissen des Infektionsschutzes gerecht werden, insbesondere für
vulnerable Gruppen. Ausgehend von den Empfehlungen des
Bundesministeriums für Gesundheit, die sich auf die entsprechenden
Erkenntnisse des RobertKochInstituts stützen, werden Bund und Länder die
erforderlichen Änderungen der rechtlichen Regelungen zeitnah vornehmen

Nach dem Stuhlgang: Coronatester in der Kanalisation – reitschuster.de

Der Email-Dienste-Anbieter GMX informiert seine Nutzer zusätzlich über neue Nachrichten. Die Überschrift eines Artikels lautete jetzt:

Forscher: „Großteil der Infizierten scheidet Gen-Material über den Stuhl aus“

„Gen-Material“ meint hier über die menschlichen Ausscheidungen mit ausgebrachte menschliche DNA. Und es wird berichtet, dass Forscher noch im Kot eines Eiszeit-Pumas die ältesten Genspuren eines Parasiten gefunden hätten.

Aber so weit brauchen wir gar nicht zurückzuschauen. Wissenschaftler arbeiten aktuell tief unten in der Kanalisation und stochern dort regelmäßig nach Proben menschlicher DNA.

Tatsächlich ist unser Abwasser zum Frühwarnsystem in der Corona-Pandemie geworden.

Quelle: Nach dem Stuhlgang: Coronatester in der Kanalisation – reitschuster.de

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